Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Halter und Betreiber der Domain radius360.ch
radius360.ch ist eine von RADIUS360 GMBH eingetragene Domain.
1. Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von RADIUS360 GMBH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“) wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Wird in Bezug auf einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, welche der ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der RADIUS360 GMBH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für die RADIUS360 GMBH erst nach schriftlicher (bzw. im Online-Geschäft nach elektronischer) Auftragsbestätigung durch die RADIUS360 GMBH verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Mit der Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Sie, dass Sie Volljährig sind (Vollendetes 18. Lebensjahr) und in eigener Verantwortung handeln. Wir behalten uns vor, Ihre Daten zwecks Überprüfung der Identität und Bonität an eines unserer Wirtschaftsprüfungsinstitute zu übermitteln.
3. Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die RADIUS360 GMBH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der RADIUS360 GMBH durch Zulieferanten und Hersteller.
Im Fall von Betriebsstörungen jeder Art, einschliesslich verspätete und Nichtlieferungen von Rohmaterialien durch unsere Lieferanten, bei Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidlichen Betriebsstörungen sowie aller sonstigen Fälle höherer Gewalt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferzeit angemessen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Annahmeverzug
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die RADIUS360 GMBH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. RADIUS360 GMBH ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises, Werklohns oder Honorars oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
6. Lieferung und Prüfung
Der Kunde muss die gelieferte Ware nach Erhalt prüfen und uns Mängel und andere Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang des der Liefergegenstandes Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die RADIUS360 GMBH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
8. Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware, das abgelieferte Werk oder die erbrachte Dienstleistung g im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, so ist RADIUS360 GMBH berechtigt, nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Ist die Nachlieferung/Nachbesserung definitiv fehlgeschlagen, so ist der Kunde – soweit sich aus einer Garantieübernahme nichts anderes ergibt – vorbehaltlich nachstehender Regelung nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises, Werklohns oder Honorars zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Für Ansprüche auf Schaden- und Aufwendungsersatz wegen eines Mangels gilt nachstehende Ziffer 12. Die Gewährleistungsfrist bei unseren Produkten und Dienstleistungen beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung bzw. Erbringung. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/Akkus ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen RADIUS360 GMBH stehen nur dem direkten Kunden zu und sind nicht abtretbar.
9. Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die RADIUS360 GMBH zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von RADIUS360 GMBH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer Retouren-Nummer zu erfolgen. Produkte die wir auf Kundenwunsch beschaffen und geöffnete Software sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RADIUS360 GMBH. Wir behalten uns vor, gelieferte Ware am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden in ein entsprechendes Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
11. Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Kunden per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die RADIUS360 GMBH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz wegen Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
12. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für alle indirekten Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird jede Haftung wegbedungen.
13. Urheberrechte / Software-Gewährleistung
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
14. Datenschutz
Die RADIUS360 GMBH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu verarbeiten. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen einer Identitäts- oder Bonitätsprüfung an Wirtschaftsprüfungsinstitute weitergegeben.
15. Gerichtsstand
9050 Appenzell ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das Internationale Privatrecht und des UN-Kaufrechts (CISG). Der Eigentumsvorbehalt an einer zur Ausfuhr bestimmten Sache untersteht dem Recht des Bestimmungsstaates.
9050 Appenzell, 27.07.2016